Ausgleich zum Ruhegehalt bleibt
Die Regierungskoalition aus SPD und CDU in Schleswig-Holstein will Ausgleichszahlungen für vorzeitig pensionierte Beamtinnen und Beamte nicht streichen. Sie hat sich darauf verständigt, die Zahlungen zum Ruhegehalt für Polizistinnen, Polizisten, Feuerwehrleute und Beschäftigte der Flugverkehrskontrolle beizubehalten, die vor dem regulären Pensionsalter von 65 Jahren in den Ruhestand versetzt werden. Der DGB Nord wertet die se Änderungsvorschläge zum Doppel haushalt 2009/2010 als Erfolg.
Quelle: Beamten-Magazin 01/2009