Landesfrauengruppe der GdP Schleswig-Holstein: Wir sagen NEIN zu häuslicher Gewalt!

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Landesfrauengruppe der GdP Schleswig-Holstein: Wir sagen NEIN zu häuslicher Gewalt!

 

Die Frauengruppe der GdP Schleswig-Holstein will mit diesem Flugblatt auf die gesteigerte Gefahr der häuslichen Gewalt zur Coronazeit aufmerksam machen und sich zudem nicht nur gegen Gewalt gegen Frauen, sondern gegen Gewalt jeglicher Art aussprechen!

Die Gewalt beginnt bereits zum Beispiel bei Beleidigungen, Demütigungen oder bei Ausübung wirtschaftlichen Drucks und nicht erst bei körperlichen Auseinandersetzungen.

Nach Informationen des LKA SH gibt es einen deutlichen Anstieg der Gewalt gegen Frauen in den vergangenen Monaten. Diese Tendenz stützen auch die Zahlen der Auswertungen des Bundeskriminalamtes zur Partnerschaftsgewalt aus dem Jahr 2020. Demzufolge wurden 2020 148.031 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt, zum Vorjahr 2019 war das ein Anstieg von 4,4%. Von den 148.031 Opfern häuslicher Gewalt waren 80,5 % (119.164) weiblich, wobei die Dunkelziffer noch deutlich höher liegen wird.

Die Frauengruppe möchte den Betroffenen Mut machen, sich bei den vielen Hilfsangeboten in Schleswig-Holstein Hilfe zu holen. Das Land SH bietet viele Möglichkeiten, wie u. a. das Hilfetelefon, aber auch anonyme Kontaktaufnahmen per Internet, an. Auf der Seite der Landesregierung unter der Überschrift Soziales können sämtliche Hilfsangebote eingesehen werden.

Achtet auch auf den Hilferuf, der weltweit ein Zeichen Häuslicher Gewalt darstellt!

WIR sagen NEIN! Zu Gewalt gegen Frauenund jeglicher anderen Gewalt!!

Corona machte es notwendig, dass Familien und Paare in Isolation oder Quarantäne mehr Zeit miteinander verbringen mussten als sonst. Dabei führten angespannte Situationen, beengter Raum und womöglich Alkoholmissbrauch oder auch finanzielle Sorgen vielfach zu Aggressionsausbrüchen, Lockdowns verschärften die Situation für von häuslicher Gewalt betroffener Frauen immens.

Angesichts der besorgniserregenden Zahlen hält die GdP-Frauengruppe eine ständige Erreichbarkeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten, Jugendämtern, eine Rufbereitschaft der Ausländer-, Immigrations- und Einbürgerungsbehörden sowie die Einrichtung flächendeckender Beratungsstellen für geboten. So könnte eine schnellere und effizientere Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gewährleistet werden.

„Opfer häuslicher Gewalt müssen einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe bei Gewalt, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung, unabhängig von Geschlecht und sexueller Ausrichtung, Religion und Sprache der Betroffenen haben“, so die GdP-Landesfrauenvorsitzende Antje Raap.

 

Quelle: Landesfrauengruppe der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein e.V. vom 7. Februar 2022


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