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Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO) - Inhaltsverzeichnis -
vom 19. Mai 2009, zuletzt mehrfach geändert, §§ 28, 41 und 42 neu gefasst, §§ 27a und 41a neu eingefügt (Art. 5 Ges. v. 03.05.2022, GVOBl. S. 551).
Aufgrund der § 16 Satz 2 und § 25 Abs. 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) verordnet die Landesregierung die folgenden §§ 1 bis 47 mit Ausnahme der §§ 22 bis 24, aufgrund des § 25 Abs. 2 Satz 2 LBG verordnet das Innenministerium die §§ 22, 23 und 47 und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren die §§ 24 und 47:
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 4 Befähigung, Erwerb der Befähigung
§ 5 Einstellung im Beförderungsamt
§ 8 Feststellung der Bewährung
§ 10 Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt
§ 10a Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14
§ 11 Fortbildung und Qualifizierung
Zweiter Teil
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
Abschnitt I
Gemeinsame Vorschriften
§ 14 Hauptberufliche Tätigkeit
Abschnitt II
Laufbahngruppe 1
Abschnitt III
Laufbahngruppe 2
Abschnitt IV
Vorschriften für bestimmte Beamtengruppen
§ 24 Gesundheits- und Soziale Dienste
Abschnitt V
Aufstieg
Abschnitt VI
Dienstherrnwechsel
§ 28 In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung
§ 29 Verfahren beim Dienstherrnwechsel
Dritter Teil
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
§ 33 Bewertung der Berufsqualifikationen
§ 38a Verwaltungszusammenarbeit
§ 38c Durchführung des Informationsaustausches
Vierter Teil
Dienstliche Beurteilung
§ 39 Dienstliche Beurteilung, Allgemeines
§ 41 Richtwerte für die Leistungsbewertung
Fünfter Teil
Zuständigkeiten
Sechster Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 44 Übergangsvorschrift zu § 22 Abs. 5
§ 45 Übergangsbestimmungen für den Aufstieg
§ 47 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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Red 20231017