Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO): § 5 Einstellung im Beförderungsamt

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>>>zur aktuellen Fassung der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO) des Landes Schleswig-Holstein


Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO): § 5 Einstellung im Beförderungsamt

 

§ 5 Einstellung im Beförderungsamt

(1) Eine Einstellung im ersten Beförderungsamt ist zulässig, wenn

1. nachgewiesen wird, dass eine den höheren Anforderungen des Beförderungsamtes entsprechende Berufserfahrung nach Absatz 3 vorliegt oder

2. die Bewerberin oder der Bewerber eine zusätzliche, für die Laufbahn oder die zu besetzende Stelle förderliche, über die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen erheblich hinausgehende berufliche Qualifikation nachweisen kann.

(2) Die Einstellung in einem höheren Beförderungsamt ist möglich

1. bei der Einstellung von früheren Beamtinnen und Beamten in einer dem früheren Beamtenverhältnis entsprechenden Laufbahn, höchstens in dem im früheren Beamtenverhältnis erreichten Amt, oder

2. mit Zustimmung des Landesbeamtenausschusses nach § 18 Satz 2 Nummer 3 LBG; § 3 Absatz 7 bleibt unberührt.

(3) Voraussetzung für den Nachweis nach Absatz 1 Nr. 1 ist, dass durch hauptberufliche Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes, die nach Art, Bedeutung und Dauer den von Beamtinnen und Beamten der Laufbahn zu fordernden Eignungsvoraussetzungen für das Beförderungsamt mindestens gleichwertig sind, eine den höheren Anforderungen entsprechende Berufserfahrung erworben worden ist. Für den Nachweis dürfen berufliche Bildungsgänge oder Zeiten, die nach den Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften auf eine Ausbildungszeit angerechnet wurden oder nach den Laufbahnvorschriften Voraussetzung für den Erwerb der Befähigung waren, nicht berücksichtigt werden.

(4) Die Entscheidungen nach Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 trifft die oberste Dienstbehörde.


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Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten
- Nordsee >>>mit den berühmten und beliebten Nodrseeinsel
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- und in charmanten Städten wie Lübeck, mit Aktivitäten von Wattwandern und Wassersport bis zu Kultur und Naturerlebnissen in der Holsteinischen Schweiz.

Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt.

Beliebte Ziele sind
- die Insel Sylt
- Föhr
- Amrum
- St. Peter-Ording
- Büsum
- die Holsteinische Schweiz
- und die Hansestadt Lübeck.

Reiseregionen & Highlights

Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum.
Ostsee: Seebäder (Timmendorfer Strand, Scharbeutz), Flensburger Förde, Kieler Woche, Holsteinische Schweiz mit Seen.
Binnenland: Holsteinische Schweiz (Seen, Natur), Ochsenweg, Naturparks (Aukrug, Hüttener Berge).

Interessante Städte
Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), Flensburg, Kiel, Friedrichstadt.

Aktivitäten

Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks.

Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck.

Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten.

Beste Reisezeit
Sommer (Juni bis September)

Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen

Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair.
Winter: Ruhige Strände, Weihnachtsmärkte in den Städten, Wellness.

Weitere Tipps
Tagesausflüge: Hochseeinsel Helgoland, Segeberger Kalkberghöhle.
Kulinarik: Marzipan in Lübeck, Fischbrötchen an der Küste.

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Red 20231030 / 20231017

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