Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO): § 8 Feststellung der Bewährung

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>>>zur aktuellen Fassung der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO) des Landes Schleswig-Holstein


Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO): § 8 Feststellung der Bewährung

 

§ 8 Feststellung der Bewährung

(1) Auf der Grundlage der nach § 19 Abs. 3 LBG erstellten dienstlichen Beurteilungen ist am Ende der Probezeit festzustellen, ob die Beamtin oder der Beamte sich für die Laufbahn bewährt hat. Eine erste Beurteilung soll spätestens bis zum Ablauf der Hälfte der abzuleistenden Probezeit erfolgen.

(2) Beamtinnen und Beamte, die sich bewährt haben, sind zu Beamtinnen oder Beamten auf Lebenszeit zu ernennen (§ 10 BeamtStG).

(3) Beamtinnen und Beamte, die sich nicht bewährt haben, werden entlassen (§ 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG). Wird die mangelnde Bewährung schon während der Probezeit festgestellt, ist die Entlassung bereits vor Ablauf der Probezeit vorzunehmen.

(4) Die Probezeit kann um höchstens zwei Jahre verlängert werden, wenn die Bewährung bis zum Ablauf der Probezeit nicht festgestellt werden kann; sie darf jedoch insgesamt fünf Jahre nicht überschreiten. Die Frist verlängert sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge mit Ausnahme der unter § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 genannten Tätigkeiten.

(5) Abweichend von Absatz 3 können Beamtinnen und Beamte, die sich nicht bewährt haben, mit ihrer Zustimmung in das nächst niedrige Einstiegsamt derselben Fachrichtung übernommen werden, wenn sie hierfür geeignet sind. Ist mit der Übernahme ein Wechsel in die Laufbahngruppe 1 verbunden, wird ihnen die Befähigung für diese Laufbahngruppe in derselben Fachrichtung zuerkannt.

(6) Absatz 1 ist auf Beamtinnen und Beamte auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion (§ 5 LBG) sinngemäß anzuwenden.


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Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten
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- und in charmanten Städten wie Lübeck, mit Aktivitäten von Wattwandern und Wassersport bis zu Kultur und Naturerlebnissen in der Holsteinischen Schweiz.

Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt.

Beliebte Ziele sind
- die Insel Sylt
- Föhr
- Amrum
- St. Peter-Ording
- Büsum
- die Holsteinische Schweiz
- und die Hansestadt Lübeck.

Reiseregionen & Highlights

Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum.
Ostsee: Seebäder (Timmendorfer Strand, Scharbeutz), Flensburger Förde, Kieler Woche, Holsteinische Schweiz mit Seen.
Binnenland: Holsteinische Schweiz (Seen, Natur), Ochsenweg, Naturparks (Aukrug, Hüttener Berge).

Interessante Städte
Lübeck (UNESCO-Weltkulturerbe), Flensburg, Kiel, Friedrichstadt.

Aktivitäten

Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks.

Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck.

Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten.

Beste Reisezeit
Sommer (Juni bis September)

Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen

Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair.
Winter: Ruhige Strände, Weihnachtsmärkte in den Städten, Wellness.

Weitere Tipps
Tagesausflüge: Hochseeinsel Helgoland, Segeberger Kalkberghöhle.
Kulinarik: Marzipan in Lübeck, Fischbrötchen an der Küste.

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Red 20231030 / 20231017

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