Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein: § 75 Entzug von Hinterbliebenenversorgung

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle 3 Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich und kompakt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte von Schleswig-Holstein)..

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte vom Land Schleswig-Holstein geeignet: Themen der Bücher sind: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsrecht sowie Berufseinstieg im öffentlichen. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


Zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetes von Schleswig-Holstein

§ 75 Entzug von Hinterbliebenenversorgung

(1) Die oberste Dienstbehörde kann Empfängerinnen und Empfängern von Hinterbliebenenversorgung die Versorgungsbezüge auf Zeit teilweise oder ganz entziehen, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt haben; § 46 gilt sinngemäß. Die diese Maßnahme rechtfertigenden Tatsachen sind in einem Untersuchungsverfahren festzustellen, in dem die eidliche Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen und Sachverständigen zulässig und die oder der Versorgungsberechtigte zu hören ist.

(2) § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 bleibt unberührt.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Sachsen-Anhalt

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um den Brocken oder das Schloss Wernigerode. Sachsen-Anhalt bietet seinen Besuchern ein reiches kulturelles Erbe sowie eine landschaftliche Vielfalt. Insbesondere gilt das Land als Urlaubsziel aktive Urlauber. Kultur und Natur lassen sich in Sachsen-Anhalt gut vereinbaren, etwa bei Ausflügen zu mehr als 50 Parkanlagen sowie die Städte Ballenstedt, Halle an der Saale, Quedlinburg, Naumburg oder Zeitz. Besondere Highlights sind der Brocken, Dessau Wörlitz, Magdeburg (mit seinem Dom), Schloss Wernigerode, Ilsetal, das Europa-Rosarium in Sangershausen oder Tangermünde.


 

mehr zu: Beamtenversorgung
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-schleswig-holstein.de © 2025