Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Schleswig-Holstein: Besoldungsgesetz (SHBesG) § 74 Höhe der vermögenswirksamen Leistungen

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Schleswig-Holstein: Besoldungsgesetz (SHBesG) § 74 Höhe der vermögenswirksamen Leistungen

 

§ 74 Höhe der vermögenswirksamen Leistungen

(1) Die vermögenswirksamen Leistungen betragen monatlich 6,65 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht; bei begrenzter Dienstfähigkeit gilt Entsprechendes.

(2) Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Anwärterbezüge zuzüglich der Stufe 1 des Familienzuschlags 971,45 Euro monatlich nicht erreichen, erhalten monatlich 13,29 Euro.

(3) Für die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen sind die Verhältnisse am Ersten des Kalendermonats maßgebend. Wird das Dienstverhältnis nach dem Ersten des Kalendermonats begründet, ist für diesen Monat der Tag des Beginns des Dienstverhältnisses maßgeblich.

(4) Die vermögenswirksamen Leistungen sind bis zum Ablauf der auf den Monat der Mitteilung nach § 76 folgenden drei Kalendermonate, danach monatlich im Voraus zu zahlen.


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Red 20231029

 

 

 

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