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Landesverordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und der Richterinnen und Richter (Erholungsurlaubsverordnung - EUVO - ): § 6 Abwicklung des Erholungsurlaubs
§ 6 Abwicklung des Erholungsurlaubs
(1) Der Erholungsurlaub soll im Urlaubsjahr in Anspruch genommen werden. Der Urlaub ist auf Wunsch geteilt zu gewähren. Erholungsurlaub, der nicht bis zum 30. September des folgenden Jahres abgewickelt worden ist, verfällt. Konnte der Erholungsurlaub aus dringenden dienstlichen Gründen nicht bis zum 30. September abgewickelt werden, verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember. Dies gilt auch für Beamtinnen und Beamte, die in der zweiten Jahreshälfte in das Beamtenverhältnis eingetreten sind. Der Urlaub verfällt jedoch nur, sofern die Beamtin oder der Beamte darauf hingewiesen und tatsächlich in die Lage versetzt wurde, den Urlaub zu nehmen. Anderenfalls wird der Urlaub nach Ablauf der Frist dem Urlaubsanspruch des laufenden Jahres hinzugefügt.
(2) Für jeden vollen Kalendermonat eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Beamtenstatusgesetz oder einer vorläufigen Dienstenthebung nach § 38 Landesdisziplinargesetz vom 18. März 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 222), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), wird der Erholungsurlaub um ein Zwölftel gekürzt.
(3) Konnte der Urlaub aufgrund von Krankheit nicht bis zum 30. September des auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres abgewickelt werden, verfällt dieser abweichend von Absatz 1 mit Ablauf des 31. März des zweiten auf das Urlaubjahr folgenden Jahres. Die Hinweispflicht auf die Verfallsfristen für den Urlaubsanspruch sowie Absatz 1 Satz 7 gelten entsprechend.
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Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Schleswig-Holstein Ein Urlaub in Schleswig-Holstein bietet vielfältige Möglichkeiten Die beste Zeit für Badeurlaub ist im Sommer (Juni bis September), während Frühling (Rapsblüte) und Herbst ruhigere Wanderungen ermöglichen und der Winter Weihnachtsmärkte lockt. Beliebte Ziele sind Reiseregionen & Highlights Nordsee: Wattwandern, Seehundstation Friedrichskoog, nordfriesische Inseln (Sylt, Föhr, Amrum), Halligen, St. Peter-Ording, Büsum. Interessante Städte Aktivitäten Natur: Wattwanderungen, Radtouren, Kanufahren (Treene), Seehundstation, Naturparks. Kultur: Wikinger Museum Haithabu, Holstentor in Lübeck, Schleswig-Holstein-Musik-Festival, Nordische Filmtage Lübeck. Wassersport: Segeln, Surfen, Kitesurfen an beiden Küsten. Beste Reisezeit Erlebnisse: Badespaß, Festivals, viel los, gute Wetterbedingungen Frühling (Mai): Rapsblüte in der Holsteinischen Schweiz, Ruhe.Herbst: Bunte Wälder, weniger Touristen, maritimes Flair. Weitere Tipps Alles in allem mach das Land Schleswig-Holstein richtig Sehnsucht nach Urlaub. Wenn Sie das passende Quartier finden wollen - ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft - bietet das www.urlaubsverzeichnis-online.de mehr als 6.000 Gastgeber in ganz Deutschland, der Österreich, der Schweiz oder Italien. Neben den o.a. Sehenswürdigketen können wir empfehlen: Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit den Störchen und zahlreciehn Storchennestern), dem Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), der einmalig schönen Insel Helgoland, dem Holstentor und der Marienkirche in Lübeck, dem Nationalpark Schleswig-Holstein, der Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde. |
Red 20231030 / 20231017