BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle 3 Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich und kompakt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte von Schleswig-Holstein).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden
|
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte vom Land Schleswig-Holstein geeignet: Themen der Bücher sind: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsrecht sowie Berufseinstieg im öffentlichen. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Landesverordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und der Richterinnen und Richter (Erholungsurlaubsverordnung - EUVO - ): § 12 Urlaubsabgeltungsanspruch
§ 12 Urlaubsabgeltungsanspruch
(1) Bei Beendigung des Beamtenverhältnisses sind der nicht in Anspruch genommene Erholungsurlaub, der Zusatzurlaub nach § 10 und der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach § 208 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Art. 7c des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530), die zu diesem Zeitpunkt nicht nach Absatz 2 verfallen sind, von Amts wegen abzugelten. Dies gilt ebenso bei Tod während des aktiven Beamtenverhältnisses. In Fällen des Satzes 2 geht der Abgeltungsanspruch auf die Erbin oder den Erben oder die Erbinnen oder Erben über.
(2) Abweichend von § 6 verfällt der Erholungsurlaub bei Beendigung des Beamtenverhältnisses, sofern die Beamtin oder der Beamte zuvor hierauf hingewiesen wurde und die Beamtin oder der Beamte bewusst von der Inanspruchnahme absieht.
(3) Die Höhe der Abgeltung bemisst sich nach dem Durchschnitt der Besoldung der letzten drei Monate vor Beendigung des Beamtenverhältnisses ohne Berücksichtigung von Sonder- und Nachzahlungen, in Fällen einer Beendigung des Beamtenverhältnisses während oder zum Ende einer Beurlaubung oder Elternzeit ohne Besoldung nach dem Durchschnitt der Besoldung der letzten drei Monate vor Beginn der Beurlaubung oder Elternzeit ohne Besoldung.
(4) Der Abgeltungsanspruch unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist (§ 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches), beginnend mit dem Ende des Jahres der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Schleswig-Holstein Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber mit denen man den schönen Sehenswürdigketen nahe kommt Brodtener Steilküste (zwischen Travemünde und Niendorf), Friedrichstadt (mit Störchen), Hansa-Park (Freizeitpark in Sierksdorf), Helgoland, Holstentor und Marienkirche in Lübeck, Nationalpark Schleswig-Holstein, Schlei (idyllisch gelegen) und das Schloss Glücksburg in der Flensburger Förde. |
Red 20231030 / 20231017