Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Elternzeit der Beamtinnen und Beamten (Elternzeitverordnung - EZVO): § 7 Übergangsvorschrift

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>>>zur aktuellen Fassung der Landesverordnung über die Elternzeit der Beamtinnen und Beamten (Elternzeitverordnung - EZVO) des Landes Schleswig-Holstein


Landesverordnung über die Elternzeit der Beamtinnen und Beamten (Elternzeitverordnung - EZVO): § 7 Übergangsvorschrift

 

§ 7 Übergangsvorschrift

Für vor dem 1. Juli 2015 geborene oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder ist diese Verordnung in der bis zum 31. August 2016 geltenden Fassung weiter anzuwenden.


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Red 20231030 / 20231017

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