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Landesverordnung über die Elternzeit der Beamtinnen und Beamten (Elternzeitverordnung - EZVO): § 7 Übergangsvorschrift
§ 7 Übergangsvorschrift
Für vor dem 1. Juli 2015 geborene oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder ist diese Verordnung in der bis zum 31. August 2016 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
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Red 20231030 / 20231017