Schleswig-Holstein: Nebentätigkeitsverordnung (NtVO) § 18 Inkrafttreten

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>>>zur aktuellen Fassung der Nebentätigkeitsverordnung (NtVO) des Landes Schleswig-Holstein

 


Nebentätigkeitsverordnung (NtVO): § 18 Inkrafttreten

 

§ 18 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 15. April 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1975 (GVOBl. Schl.-H. S. 21), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18. Dezember 1981 (GVOBl. Schl.-H. S. 350), außer Kraft.


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Red 20231017

 

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