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Schleswig-Holstein Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte |
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Schleswig-Holstein hat seine eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu erlassen, welches aber im Wesentlichen das alte Bundesbesoldungsgesetz fortführt, jedoch wurde das Besoldungsdienstalter abgeschafft und die entsprechende Umstellung auf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des alten Stufenrhythmus eingeführt.
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021).
Schleswig-Holstein hat den Abschluss des TV-L prinzipiell auch für seine Beamten übernommen und erhöht die Bezüge bei Besoldung und Versorgung in drei Schritten: ab 01.01.2019 um 3,01 Prozent, ab 01.01.2020 um 3,12 Prozent und ab 01.01.2021 um 1,29 Prozent.
Die in der Tarifeinigung vorgesehenen Mindestbeträge wurden nicht auf den Beamtenbereich übertragen. Aber einige andere Strukturfragen (Einstiegsbesoldung), sollen in einem anschl. Gesetzgebungsverfahren zum Dienstrecht aufgegriffen werden. Die Anwärterbezüge werden ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um einen Festbetrag von jeweils 50 Euro erhöht.
Mehr Informationen unter www.besoldung-schleswig-holstein.de
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
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